Friedhelm Schulz

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aktualisiert am 30. Nov. 2003
 

Das Individuum

von Prof. Annemarie Pieper

Aus: Handbuch philosophischer Grundbegriffe Seite 728 bis 737

mit Kommentaren von Friedhelm Schulz zum Aufsatz „The error of terror“

1. Die ontologisch-logische Bedeutung

2. Die personale Bedeutung

3. Strukturanalyse des Begriffs Individuum

 

Der Begriff »Individuum« ist sowohl ein Begriff der Logik, der in der antiken und mittelalterlichen Philosophie eine Rolle gespielt hat, als auch ein Begriff der praktischen Philosophie, dessen Bedeutung in der Philosophie der Neuzeit herausgestellt worden ist und besonders in der sogenannten Existenzphilosophie, in den Ethik- und Sozialwissenschaften sowie in den — im Unterschied zu den "nomothetischen« Naturwissenschaften — »idiographischen« Geisteswissenschaften(1) eine zentrale Stelle einnimmt.

 

1. Individuum est ineffabile. Diese These der mittelalterlichen Philosophie behauptet die Unsagbarkeit des Individuums. Was bedeutet das: etwas ist unsagbar? In welcher Weise und warum ist das Individuum unsagbar? Eine erste Antwort auf diese Fragen läßt sich bei Platon finden. Das platonische Denkmodell sieht einen fundamentalen Unterschied zwischen reinen Formen (Ideen), die an sich erkennbar sind, und empirisch antreffbaren Gegenständen, die nur  erkennbar sind, sofern auf ihre Form reflektiert wird. Den Grund für die Unerkennbarkeit desjenigen am Empirisch-Faktischen, was nicht Form ist, nennt Platon Materie (ΰλη). Wie die Idee Prinzip der Einheit, des Seins, der Erkennbarkeit ist, so die Materie Prinzip der Vielheit, des Nichtseins, der Unerkennbarkeit ². Daher sind alle werdenden, geschichtlich sich verändernden Gegenstände nur erkennbar — mithin mitteilbar — im Hinblick auf ihre unveränderliche eidetische Form; ihre hyletisch bedingte Einzelheit und Besonderheit entzieht sich dem Erkennen und Mitteilen, so daß die materielle Bestimmtheit des Individuellen, d. h. seine radikale Einzelheit, prinzipiell nicht Gegenstand einer Aussage werden kann.

Die Materie ist das principium individuationis, und zwar — nach Thomas — die bestimmte, meßbare, durch Raum und Zeit konstituierte Materie — hoc os et haec caro³. Ist das Individuum ontologisch gesehen also ein aus Stoff- und Formmomenten Zusammengesetztes, so stellt es sich unter logischem Gesichtspunkt als irreduzibler Letztbegriff einer Reihe dar: genus-species-individuum. Unter den logischen Begriff »Individuum« fällt somit alles numerisch Einzelne, das sich durch seine Materialität von anderm, derselben Art zugehörigem Einzelnen unterscheidet.

Wenn z.B. zwei Gegenstände nebeneinader die gleiche Farbe –z.B. rot oder Röte - , gleiche Form, Temperatur, Festigkeit, Struktur usw. haben, also gleiche Eigenschaften, dann müssen sie sich logisch nur in dem, also der Materie unterscheiden, was diese Eigenschaften hat. Dies lässt sich nicht empirisch nachprüfen, sondern nur logisch denken.

Wird das Individuum seiner ontologischen oder logischen Struktur nach als Einzelnes gedacht, so ist es jedoch nur als abstraktes Einzelnes überhaupt, nicht aber als konkretes »Dieses-da« begriffen. Ein bestimmtes, empirisch antreffbares Individuum (jener graue Stein, der Kater Moritz) ist in seiner undifferenzierten Ganzheit nicht mitteilbar. Aristoteles verdeutlicht diesen Sachverhalt durch seinen Begriff der ούσία πρώτη »Substanz (οΰσία) im eigentlichen, ursprünglichen und vorzüglichsten Sinne ist das, was weder von einem Subjekt ausgesagt wird, noch in einem Subjekt ist, wie z. B. ein bestimmter Mensch oder ein bestimmtes Pferd«4. Sofern jedwede Aussage sich ihrer Struktur nach als die logische Verbindung mehrerer Begriffe darstellt, bleibt sie notwendig hinter der ursprünglichen Einheit des durch den Subjektbegriff angezeigten Substrats (ΰποχείμενον) zurück.

Kann das Substrat nicht als ganzes mitgeteilt werden, so können doch Aussagen über es gemacht werden. (Jener graue Stein stammt aus der Eiszeit. Der Kater Moritz hat den Sonntagsbraten gestohlen.) Diese Aussagen teilen nicht die ούσία πρώτη ihrer Totalität nach mit, vielmehr distanzieren sie sich gerade von

 

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Materie (ΰλη).

Begriff der ούσία πρώτη »Substanz (οΰσία)

(ΰποχείμενον)

ούσία πρώτη

(σύνολον) = Einheit

ούσία πρώτη

ούσία πρώτη, τόδε τι7, άτομου̣̣̣, ούσία πρώτη,

 (δςισμός)

(άπόδειζιζ)

 

 

ihr, indem sie die mit Namen genannte »Sache« ihrer ursprünglichen, komplexen Einheit (σύνολον) berauben und in die Vielheit von Aspekten zerlegen. Dabei bleibt das Substrat prinzipiell unsagbar, eben weil kein Begriff weder ein empirischer noch ein abstrakter Begriff die Ganzheit eines mit Namen genannten Individuums zu fassen vermag; die ούσία πρώτη ist eine durch kein Prädikat einholbare Voraussetzung, die immer schon gemacht ist, wenn jemand anhebt, über »etwas« zu sprechen. »In der Sprache liegt die Reflexion, und daher vermag die Sprache das Unmittelbare nicht auszusagen«5. Sagbar sind jeweils nur Aspekte, Hinsichten, unter denen die ursprüngliche Totalität eingegrenzt und von anderem abgegrenzt wird. So kann Thomas sagen: Individuum ... est, quod est in se indistinctum, ab aliis vero distinctum 6.

Die Begriffe, durch die Aristoteles jenes an sich selber unsagbare Substrat einer Aussage bezeichnet ούσία πρώτη, τόδε τι7, άτομου̣̣̣, ούσία πρώτη, u. a. geben keine inhaltlich positive Bestimmung des Substrats, sondern drücken lediglich die Negation der Aussagestruktur im Hinblick auf das ύποχεμευου aus: dieses ist weder ein abstrakter Art- oder Gattungsbegriff (»zweite Substanz« 10), noch eine allgemeine Bestimmtheit, noch ein teilbares, in sich gegliedertes Ganzes. Der logische Begriff »Individuum« ist mithin ein Grenzbegriff und steht in der Funktion des Kantischen »Ding-an-sich«-Begriffs, durch den eine Grenze gedacht wird, die das begriffliche Erkennen von dem ihm Vorgegebenen scheidet. Die sich in der Unauflöslichkeit des Gegebenen manifestierende Grenze von Unerkennbarem und Erkennbarem, Unsagbarem und Sagbarem, Unmittelbarem und Mittelbarem, Individuum und Begriff ist nicht naturaliter antreffbar, sondern selber Leistung des Begriffs.

Die Grenze liegt also grundsätzlich zwischen der Erkenntnis und dem Erkannten, das als das An-sich-sein des Subjekts nicht erkannt werden kann.

Indem etwas begriffen wird, wird immer schon das Unbegreifbare davon ausgeschlossen, und dieses Ausgeschlossene wird als an sich unbegreifliches Individuum begriffen. Zwar hebt das Erkennen beim unmittelbar gegebenen Einzelnen an, aber es trifft nicht das Einzelne als Einzelnes, sondern immer ein bereits vermitteltes, verallgemeinertes Einzelnes, dessen wirkliche Genesis ihm verborgen bleibt.

Kündigt sich im Begriff »Individuum« die Eigentümlichkeit eines geistigen Aktes an, der sich selbst als begrenzt weiß, so erklärt sich daraus die Aristotelische These, daß es keine reine Wissenschaft (Metaphysik) vom Einzelnen geben könne, weil es sich aufgrund der Materialität seines Individualitätscharakters weder durch Definition (δςισμός) noch durch Beweis (άπόδειζιζ)11 begreifen ließe.

In der Gegenwart hat Prof. Gerold Prauss begonnen, eine nichtempirische Wissenschaft vom Empirischen zu begründen.

Eine Metaphysik vom Individuum im strikten Sinn ist nicht möglich, eben weil im Begriff »Individuum« etwas prinzipiell Unbegreifliches mitgedacht werden muß, das ein mathematisch exaktes, notwendiges Wissen nicht erlaubt. Wissen vom einzelnen kann nur nachträglich gewonnen werden und ist veränderliches, geschichtliches, nie vollständiges, perfektes Wissen. Dieses kann nicht Gegenstand der Metaphysik sein, die die Prinzipien des Seienden als Seienden zu ergründen sucht und daher von einer Erforschung der materiellen Bestimmtheit des einzelnen Seienden absieht, um die Wahrheit des ewig und an sich Gültigen zu finden 12. Dennoch ist nach Aristoteles die Zuwendung zum

 

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einzelnen eine wichtige Aufgabe, nämlich für den, der eine Kunst (t~Xvr~) ausübt und deshalb der Erfahrung (iwtrtQkz) bedarf, die allein ein Wissen vom einzelnen vermittelt. So besteht die ärztliche Kunst z. B. darin, den Sokrates oder den Kallias gesund zu machen, nicht aber den Menschen an sich. Um einen bestimmten Menschen heilen zu können, muß der Arzt die tatsächlichen Ursachen der menschlichen Krankheiten erforschen 13. Der Naturwissenschaftler, der Arzt, der Historiker, der Soziologe, der Jurist, sie alle haben es als empirische bzw. als praktische Wissenschaftler mit dem Individuellen zu tun, freilich nicht mit der Individualität von Individuen, sondern mit dem Allgemeinen an Individuen, das erkennbar und ein technisch verwertbares Wissen ist.

 

2. Wird das Individuum als praktischer Begriff gedacht, so umfaßt er nicht jedwedes empirisch antreifbare Objekt, sondern in vorzüglicher Weise den Menschen. Die Spannung von Allgemeinheit und Besonderheit, die sich unter theoretischem Gesichtspunkt in dem ontologischen Gegensatz von Form und Materie bzw. in dem logischen Gegensatz von Begriff und Nichtbegriff ausdrückt, kehrt unter praktischem Gesichtspunkt in den ethischen Gegensätzen von Freiheit und Notwendigkeit, sittlicher Norm und Faktizität, Pflicht und Neigung (Kant), reinem Trieb und Naturtrieb (Fichte) wieder. Werden diese Gegensätze jedoch nicht im Medium der Sittlichkeit, sondern nach dem ontologischen Denkschema gedeutet, so resultiert daraus eine Abwertung des Individuellen zugunsten des Allgemeinen.

Parmenides, Platon, Plotin und schließlich Hegel betonen die Vollkommenheit der Idee, der gegenüber das Individuum als nichtiges, veränderliches, vergängliches einzelnes erscheint. Hegels Formulierung des Prinzips der »List der Vernunft« macht deutlich, wie aus dem Untergang des Individuellen das Allgemeine hervorgeht: »Man kann es die List der Vernunfl nennen, daß sie die Leidenschaften für sich wirken läßt, wobei das, durch was sie sich in Existenz setzt, einbüßt und Schaden leidet. Denn es ist die Erscheinung, von der ein Teil nichtig, ein Teil affirmativ ist. Das Partikuläre ist meistens zu gering gegen das Allgemeine; die Individuen werden aufgeopfert und preisgegeben. Die Idee bezahlt den Tribut des Daseins und der Vergänglichkeit nicht aus sich, sondern durch die Leidenschaften der Individuen« 14.

Dieser Metaphysik des Allgemeinen steht im Christentum ein Gegner gegenüber, der die Einmaligkeit und Besonderheit des Individuums wie sie sich in der Gestalt Jesu Christi prototypisch ausprägt in den Mittelpunkt seines Denkens stellt. Kierkegaard> der Antipode Hegels, bringt dies beispielhaft zum Ausdruck: Das Christentum »legt ein ganz anderes Gewicht auf mein kleines Ich, und auf jedes noch so kleine Ich, da es dieses Ich ewig selig machen will« 15.

Durch die Deutung der Schöpfung als einer positiven Tat Gottes geschieht zugleich eine pointierte Zuwendung zum Individuum. Die dadurch akzentuierte Bedeutung nicht nur der allgemeinen Wesensstruktur, sondern auch der Individualität des Individuums tritt in den beiden christlichen Termini Sünde ewige

 

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Seligkeit in besonderer Weise hervor. Die Sünde liegt in der Ablehnung der Individualität des Individuums, das nicht es selbst sein will, sondern Gott. Das Selbst-Sein wiederum ist eine Leistung und dies wird an der Tat Jesu Christi deutlich —, die der einzelne in seiner Individualität erbringen muß, um die ewige Seligkeit zu erlangen. »Ich werde mir zugleich meiner ewigen Gültigkeit bewußt in meiner sozusagen göttlichen Notwendigkeit und meiner zufälligen Endlichkeit (daß ich dies bestimmte Wesen bin, geboren in diesem Land, zu dieser Zeit, unter allen mannigfaltigen Einflüssen dieser wechselnden Umgebungen)« 16.

Die Individualität des Individuums besteht nicht oder jedenfalls nicht primär in seiner ontologisch bedingten Singularität, sondern ist etwas, das das Individuum selber vollbringen muß, um Individuum zu sein. Dieser Akt der »Verinnerlichung« oder »Aneignung« des »Selbst« begründet die absolute Positivität des Individuums, das sich selber zum Prinzip seiner Individualität macht, indem es sich in seiner Geschichtlichkeit akzeptiert und als schlechthin verantwortlich für sein Handeln bestimmt. Der Ursprung der Individualität liegt mithin im Modus der freien Selbstbestimmung des einzelnen, die aufgrund ihrer Geschichtlichkeit den Charakter der Einzigartigkeit hat und so als das Ureigenste des Individuums in allen seinen Handlungen wirklich ist.

Da Individualität die »Form« eines praktischen Vollzugs ist, der weder mit logischer Notwendigkeit noch beliebig oder willkürlich geschieht, hat der praktische Begriff »Individuum« sittliche Relevanz. Individualität, sofern sie als sittliche Selbstrealisierung des einzelnen gedacht wird, stellt sich als die je neu zu findende Mitte zwischen zwei extremen Handlungen dar, durch die sich das Individuum verfehlt. Die reine Willkürhandlung auf der einen Seite trifft deswegen das Individuelle nicht, weil sie nicht oder nicht ausdrücklich unter der Form der Individualität — die wesentlich frei verantwortete Selbstbestimmung ist, nicht aber schlichte Beliebigkeit des Wählenkönnens — vollzogen ist. Auf der anderen Seite verfehlt sich der einzelne in seiner Individualität aber auch dann, wenn er den Maßstab seines Handelns fraglos von »Autoritäten« übernimmt, denn in diesem Fall läßt er sich von anderswoher bestimmen, ohne dabei sich  selbst zu realisieren. Individuelles Handeln muß daher als die Mitte zwischen bloß willkürlichem Handeln und unreflektiertem, »programmiertem« Tun verstanden werden. Es hat seinen Grund in der sittlichen Selbstbestimmung des Individuums, die als Bejahung der unableitbaren, einzigartigen »Jemeinigkeit« in jeder Handlung aktuell gegenwärtig ist. Fichte spricht im Zusammenhang damit von der Selbsthervorbringung des Individuums: »Wer bin denn ich eigentlich, d. i. was für ein Individuum? Und welches ist der Grund, daß ich der bin? Ich antworte: ich bin von dem Augenblicke an, da ich zum Bewußtsein gekommen, derjenige, zu welchem ich mich mit Freiheit mache, und bin es darum, weil ich mich dazu mache" 17

Ist das Individuum theoretisch nur denkbar in der Dialektik von Nichtbegriff und Begriff als Substrat, das prinzipiell nicht im Begriff aufgeht, so ist es prak

 

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tisch nur im Hinblick auf andere Individuen konzipierbar, weil der Mensch, sofern er nicht nur pure, selbstbezügliche Besonderheit ist, sondern sich als Handelnder auf etwas allgemein Verbindliches bezogen weiß, seine Individualität nur im Verhältnis zu anderen Individuen realisieren kann: »Ein Individuum ist nur dadurch möglich, daß es von einem anderen Individuum unterschieden wird; mithin etwas Individuelles nur dadurch, daß es von einem anderen Individuellen unterschieden wird. Ich kann mich nicht als Individuum denken, ohne ein anderes Individuum mir entgegenzusetzen« 18.

Die Individualität des Individuums ist daher nie etwas isoliert für sich Bestehendes, sondern immer schon wesentlich auf die Individualität anderer, sich ebenfalls in freier Selbstbestimmung realisierender Individuen bezogen. Das Individuum bedarf, um sich als Individuum verstehen zu können, der Anerkennung anderer, es in seinem Sein bestätigender Individuen, die wiederum durch seine Anerkennung allererst Individuen sein können. Die Selbstbestimmung des Individuums impliziert also die Anerkennung anderer, und jede Negation der Freiheit des anderen hat eine Selbstentfremdung des Individuums zur Folge, da seine Individualität durch andere Individualität vermittelt ist. Diese Vermittlung ist keine Tatsache, sondern eine eminent sittliche Leistung, insofern die Individuen ihre besonderen Bedürfnisse und Privatinteressen freiwillig so weit einschränken, als es notwendig ist, um niemanden in seiner Freiheit zu behindern oder zu negieren. Damit setzt das Individuum eine allgemeingültige, seine Besonderheit transzendierende Norm die schlechthinnige Bejahung der Freiheit —, deren Anspruch es geschichtlich als das jeweils zu Tuende, von ihm persönlich Geforderte und vor den anderen zu Verantwortende vernimmt. Die wirkliche Bewältigung dieser sittlichen Aufgabe ist in ihrer Konkretion weder a priori konstruierbar noch a posteriori aus dem »Charakter« des Individuums deduzierbar, weil aus der allgemeinen Bestimmung des Begriffs der Individualität überhaupt keine besondere, materiale Bestimmung folgt. Diese ist vielmehr Produkt einer geschichtlichen, nur durch Freiheit begründeten Tat des einzelnen und als solche in ihrer Ganzheit unwiederholbar, unüberholbar, einzigartig.

Stellt sich das Individuum unter praktischem Aspekt als in seiner Individualität durch andere Individuen vermittelt dar, so kann das principium individuationis in praktischer Hinsicht durch den Freiheitsbegriff gefaßt werden. Die Freiheit ist der Grund sowohl dafür, daß sich das Individuum selbst bestimmt, wie dafür, als was es sich selbst bestimmt. Daher ist die Bestimmtheit eines Individuums nicht begreifbar, auch nicht durch einen »Individualbegriff«, wie ihn Duns Scotus und Leibniz zu konstruieren versucht haben. Denn selbst wenn es gelingen sollte, in der haecceitas die entitas positiva, die Form der Sobestimmtheit eines Individuums (z. B. die Petreitas des Petrus) positiv zu eruieren 19, so würde damit nicht die Begriffsbestimmung eines Individuums gegeben, sondern ein Prinzip entwickelt, mit dessen Hilfe die Geschichte eines Menschen totaliter rekonstruierbar bzw. vorhersagbar wäre. Leibniz führt diesen Gedanken weiter

 

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aus, wenn er sagt, »daß das Wesen einer individuellen Substanz bzw. eines vollständigen Seienden darin besteht, daß ihm ein derart vollkommener Begriff eigen ist, der ausreicht, alle Prädikate des Subjekts, dem dieser Begriff zukommt, zu verstehen und aus ihm herzuleiten« 20, aber er fügt sogleich hinzu, daß diese Herleitung der Prädikate, mithin der Summe der wirklich geschehenen und noch geschehenden Handlungen eines Individuums aus dessen Individualität nur Gott aufgrund seiner Allwissenheit möglich sei. Der Mensch vermag die Individualität eines Individuums nicht zu erkennen; die Konzeption des vollständigen Individualbegriffs eines Individuums, durch den ein Mensch in seiner Individualität totaliter erschließbar wäre, würde die Freiheit des einzelnen, sich selbst zu bestimmen, aufheben und dadurch gerade die Möglichkeit, sich zu »individualisieren«, vernichten. Die Individualität ist ein praktischer Vollzug, eine geschichtliche Selbstrealisierung, nicht aber ein formulierbarer, mitteilbarer Inhalt. Es zeigt sich, daß der Satz individuum est ineffabile in gewisser Hinsicht auch vom praktischen Individuum gilt, insofern nur die Geschichte eines Individuums mitteilbar ist, nicht aber seine Individualität. Eine Biographie berichtet über einzelne Handlungen, nicht über die Individualität eines Individuums. Der Grund für die Unsagbarkeit des Individuums ist jedoch unter praktischem Aspekt nicht die Materie, sondern die Freiheit.

 

3.        Der Begriff »Individuum« ist ein Relationsbegriff, der sowohl unter theoretischem wie unter praktischem Gesichtspunkt über seine Struktur hinausweist auf etwas hin, das sich aus der Struktur nicht herleiten und erklären läßt. Theoretisch stellt sich der Begriff »Individuum« als die komplexe Einheit einer auf eine Raum-Zeit-Stelle fixierbaren, empirisch begegnenden Mannigfaltigkeit dar (z. B. der Mond, der Nußbaum in Herrn Meiers Garten, Julius Cäsar). Die philosophische Rekonstruktion dieser Einheit ist nur möglich unter der Voraussetzung, daß der als Individuum erfaßte Gegenstand sich als »etwas« gezeigt hat, das eine begriffliche Abgrenzung gegen andere Individuen erlaubt. Eine solche Abgrenzung kann nicht durch Definition des Gegenstandes geschehen, weil er dadurch nur unter einen allgemeinen Gattungsbegriff subsumiert, nicht aber in seiner Individualität erkannt wird. (So ist der Mond nicht aus dem Begriff »Himmeiskörper«, der Nußbaum in Herrn Meiers Garten nicht aus dem Begriff »Baum«, Julius Cäsar nicht aus dem Begriff »Mensch« vollständig erkennbar.) Vielmehr muß über das allgemeine definitorische Moment hinaus, das das begriffliche Wesen einer Klasse von Individuen bezeichnet (Himmelskörper, Baum, Mensch), noch ein empirisch-materielles Moment gedacht werden, durch das ein a priori nicht konstruierbarer, nur a posteriori erfahrbarer Unterschied bezeichnet wird, der die positiv-inhaltliche Abgrenzung eines Individuums gegen Individuen derselben oder einer anderen Gattung ermöglicht. Der Modus des aposteriorischen Gegebenseins ist konstitutiv für den Begriff »Individuum«, den die theoretische Reflexion als den Inbegriff des Empirischen und Zufälligen denkt. Die Einheit dessen, was durch den Begriff

4.         

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»Individuum« gedacht wird, ist primär durch wirkliche Erfahrung begründet und gelangt daher in der Einheit des Begriffs nur sekundär und nachträglich zur Erscheinung. Das über die Einheit des Begriffs hinausgedachte vorbegriffliche »Mehr« begründet die Individualität des Individuums, die, sofern sie sich äußert, als Geschichte erzählbar, nicht aber als Begriff a priori konstruierbar ist. (Der Nußbaum in Herrn Meiers Garten kann im strengen Sinn nicht begriffen, sondern über ihn kann allenfalls eine Geschichte erzählt werden.)

Stellt sich der Begriff »Individuum« unter theoretischem Gesichtspunkt als eine komplexe Einheit dar, die durch logische Re-konstruktion nur abstrakt erfaßbar ist, so wirft die praktische Bewältigung der Einheit des Individuums andere Probleme auf, insofern sie nicht als etwas bereits Konstituiertes begriffen ist, das es lediglich nach-zudenken gilt, sondern als etwas, das allererst hergestellt werden soll, und zwar durch eine Praxis hergestellt werden soll. Daher erfährt der Begriff »Individuum« unter praktischem Aspekt eine Einschränkung derart, daß er nicht jedwedes theoretisch als Einheit einer Mannigfaltigkeit Denkbare, sondern ausschließlich das sich handelnd als Einheit Setzende begreift, und das ist in vorzüglicher Weise das menschliche Individuum. Der entscheidende Unterschied zwischen menschlichen Individuen tritt primär nicht als raum-zeitlich-materieller Unterschied hervor, da durch diesen nur eine den Individuen äußerliche Verschiedenheit konstatiert wird. Die ontologische (natürlich, geschichtlich, sozial usw. bedingte) Vereinzelung ist im Hinblick auf die sittliche Vereinzelung von relativer Bedeutung, da sie nur die faktische Bestimmtheit des Individuums, nicht aber seine freie Selbstbestimmung betrifft. Der wesentliche Unterschied zwischen menschlichen Individuen geht also aus der jeweiligen Praxis hervor, durch welche der einzelne sich in seiner Individualität bestimmt und damit als Einheit allererst setzt. Dieser Akt der Selbst-setzung des Individuums geschieht aus Freiheit, d. h. er ist formaliter unbedingt; im Hinblick auf das jedoch, was unbedingt bejaht wird, ist die Freiheit an das »Selbst« gebunden, das der Selbstbestimmung des einzelnen zum Individuum geschichtlich vorgegeben ist, insofern er, wenn er anfängt, aufmerksam auf sein Tun zu werden und verantwortlich zu handeln, nicht einen schlechthin neuen Anfang setzt. Er hat vielmehr eine Vergangenheit und damit eine Geschichte, die nicht negiert werden kann, sondern in die Selbstbestimmung mit einbezogen werden muß. Die Selbstbestimmung zum Individuum realisiert sich daher als Verhältnis zu sich selbst, als unbedingte Bejahung der Geschichtlichkeit des Selbst, die zugleich die unbedingte Verneinung der Ungeschichtlichkeit des vor-individuellen Selbst impliziert, dessen Handlungen der Einheit entbehren, da sie nicht aus der sich verantwortlich wissenden Freiheit des Individuums hervorgegangen sind, sondern die bloße Beliebigkeit, die Bestimmtheit durch das zufällig Begegnende zum Prinzip haben.

Der stellungnehmende Bezug des sich in seiner Individualität setzenden Individuums auf die sich als Geschichte darstellende Vergangenheit seines vorindividuellen Selbst enthält eine doppelte Implikation: Einerseits wird der einzelne

 

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darin gänzlich isoliert und auf sein konkretes Eigenwesen zurückgeworfen, das aus seiner vorindividuellen Verschlossenheit in zukünftiger Praxis frei entfaltet werden soll; andererseits ist das vorindividuelle Selbst, insofern es eine Geschichte hat, nicht bloß Tat des einzelnen, sondern Produkt einer Vermittlung, eines je schon Verflochtenseins mit anderen Geschichten. In dieser Vermitteltheit drückt sich die allgemeine Bestimmung des abstrakten Begriffs des »Individuellen an sich« aus, der als solcher etwas Überindividuelles, allen Individuen, sofern sie als Subjekte einer Gattung betrachtet werden, Zukommendes beinhaltet. Menschliche Individualität überhaupt besteht darin, ein Vernunftwesen zu sein, d. h. Selbstsein ist nur dann gerechtfertigt, wenn es zugleich die allgemeine Menschennatur in sich begreift. Da der Seinsvollzug des Individuums jedoch kein abstrakter Vorgang, sondern nur durch eine gehaltliche Vermittlung hindurch möglich ist das Individuum begreift sich als Subjekt nur an einem ihm entgegenstehenden Objekt, erfährt sich als Selbst nur im dialogischen Verhältnis zu einem anderen Selbst —, ist es je schon an das andere seiner selbst verwiesen, von dem es sich, indem es sich selbst setzt, absetzt, doch so, daß es zugleich auf es als die Bedingung der Möglichkeit seiner Erfüllung bezogen bleibt. Darin liegt die Dignität des Individuums, daß es in der praktischen Realisierung seiner selbst immer mehr verwirklicht als seine eigene Besonderheit. Dieses »Mehr«, das in der mitgesetzten Anerkennung anderer Freiheit liegt, begründet die Möglichkeit der Gemeinschaft von Individuen, innerhalb derer der einzelne in freier Entfaltung seiner Besonderheit geschichtlich zu sich selber kommt.

In der Aktualität einer wirklichen Gemeinschaft sei sie in der Ehe, in der Gesellschaft, im Staat, in der Kirche u. a. vollzogen erfährt sich das Individuum als Person. Der Charakter des Personseins kommt dem Individuellen Sein unter dem Aspekt der Sittlichkeit zu, die die Basis eines gemeinsamen Handelns sei es mit dem Partner, mit Mitgliedern der Gesellschaft und des Staates oder mit Gott ausmacht. Durch dieses Verhältnis konstituieren sich verschiedene Individuen als selbständige Personen, indem sie den andern dadurch als gleichberechtigten Partner anerkennen, daß sie ihr Handeln ihm gegenüber zu verantworten und zu rechtfertigen bereit sind. Eine solche Rechtfertigung ist aber nur möglich, wenn der Maßstab des Handelns ein sittlicher ist, mithin dem Verhältnis entnommen ist, nicht aber einseitig einem der Glieder des Verhältnisses. Wird entweder die pure Besonderheit eines Individuums auf der einen Seite oder das Interesse einer Menge von Individuen auf der anderen Seite zur allgemein geltenden Handlungsnorm hypostasiert, so entstehen zwei extreme Fehlnormen individuellen Handelns, die als Individualismus und Kollektivismus bezeichnet werden können. Dem Individualismus liegt das Mißverständnis zugrunde, daß angenommen wird, das Individuum müsse sich dadurch als Individuum erweisen, daß es sich in gänzlicher Isoliertheit unabhängig von der Beeinflussung durch andere Individuen in seiner Individualität entwickle und erst nachträglich sozusagen als seinem Wesen nach fix und fertiges Individuum in Beziehung zu anderen Individuen treten könne, aus der dann

 

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mit der Zeit ein gemeinschaftliches Handeln erwüchse. Der Kollektivismus dagegen setzt umgekehrt das allgemeine Moment des Wechselverhältnisses zwischen Individuen absolut, interpretiert es aber empirisch als das, was die Mehrheit will, ohne darüber nachzudenken, ob und wie sich dieses Interesse der Mehrheit sittlich rechtfertigen läßt. Sowohl der Individualismus als auch der Kollektivismus sind deswegen ein theoretisches Mißverständnis menschlichen Handelns, weil sie den Verhältnischarakter jedweder Praxis negieren und damit die das Verhältnis fundierende Sittlichkeit aufheben. In beiden Fällen entzieht sich der einzelne der persönlichen Verantwortung, indem er sich entweder in sich selbst verschließt und dem anderen eine Rechtfertigung seines Tuns verweigert, oder in die Anonymität der Masse flüchtet und ihr die Verantwortung für sein Tun zuschiebt. Beide Male verfehlt sich das Individuum als Individuum, weil es weder in selbstischer Verschlossenheit noch in selbst-loser Veräußertheit zur Einheit seines Seins findet. Die Einheit des Individuums mit sich selbst stellt sich nur im praktischen Vollzug der Anerkennung der Verhältnisstruktur menschlichen Handelns her, in welchem das Individuum seine ureigenste Besonderheit geschichtlich so verwirklicht, daß dadurch die Besonderheit anderer Individuen in ihrer Positivität sichtbar wird im gemeinsamen Medium der Freiheit.

 

ANMERKUNGEN

 

1)      Vgl. W. Windelband, Geschichte und Naturwissenschaft, Straßburg 1894. ²) Vgl. Staat,

474 e —480 a; 509 C 511 e; vgl. auch den Mythos vom Sturz der Seele in die Materie, Phaidros,

246 a 248 d. ³) Thomas, De ente et eisentia (Deutsch-Lateinische Auigabe, Fiicher Bücherei

Bd. 293), Frankfurt—Hamburg 5959, 5. 21.— 4) Kat., 2 a. 5) S. Kierkegaard, Entweder-Oder,

Erster Teil, Düsseldorf 1964, 5. 74. ) S. Th. 1, 29, 4 C. 7) Met., III 6, 1003 a so. 8) Ebd.,

III  3, 998 b 15. 9) Ebd., VII 15, 1039 b; XI 3, io6o b 20. 10) Kat., 2 a. 11) Met., VII

15, 5039 b f. 12) Vgl. ebd., II 2, 993 a f. 13) Vgl. ebd., 1 s, 981 a. 14) Die Vernunft in der

Geschichte (Philosophische Bibliothek, Bd. 171 a), Hamburg 1955, 5. 105. 11) Unwissenschaftliche Nachschrift, Erster Teil, Düsseldorf 5957, 5. 14 f. 16) Tagebücher, Bd. 1, Düsseldorf 1962,

5.   228 f. 17) Das System der Sittenlehre nach den Prinzipien der Wissenschafislehre, Jena und

Leipzig 1798, 5. 295. 18) J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach den Prinzipien der

Wissenschaftslehre, Jena und Leipzig 1796, 5. 130. 19) Vgl. Duns Scotus, In I. sent. 2, dist. 3,

qu. 6, II. 20) Metaphysische Abhandlung (Philosophische Bibliothek, Bd. 260), Hamburg 1958,

5.  59.

 

 

LITERATUR

 

Th. Litt, Individuum und Gemeinschaft. Grundfragen der sozialen Theorie und Ethik, Leipzig— Berlin 1912.

R.     Müller-F reienf els, Philosophie der Individualität, Leipzig 1921.

K.     Mácha, Individuum und Gesellschaft, Berlin 1964.

H.    Drexler, Die Entdeckung des Individuums, Salzburg 1966

P.     W. Medawar, Die Einmaligkeit des Individuums, Frankfurt 1969.

ANNEMARIE PIEPER

Materie (ΰλη).

Begriff der ούσία πρώτη »Substanz (οΰσία)

(ΰποχείμενον)

ούσία πρώτη

(σύνολον) = Einheit

ούσία πρώτη

ούσία πρώτη, τόδε τι7, άτομου̣̣̣, ούσία πρώτη,

 (δςισμός)

(άπόδειζιζ)